Wie wird DIN links und DIN rechts definiert?

DIN-Richtungen werden nach DIN 107 definiert. Die DIN-Richtung sagt aus, an welcher Seite das Türblatt an der Zarge angeschlagen ist. Es handelt sich hierbei also um die Seite des Drehpunktes zwischen Zarge und Türblatt.

Beispiel: Der Betrachter steht auf der Innenseite des Türelementes, d.h. das Türblatt öffnet in dessen Richtung. Der Betrachter sieht die Türbänder (Drehpunkt zwischen Zarge und Türblatt) auf der Innenseite. Sieht er nun links den Schloßkasten mit Türdrücker während sich rechts die Türbänder befinden, so handelt es sich um eine Tür mit einem Anschlag DIN rechts.

Zu beachten ist dabei, daß die DIN-Richtung der Tür nicht zwangsläufig die DIN-Richtung des Griffes angibt. Insbesondere bei Wohnungsabschlußtüren (WET's) werden meist Wechselgarnituren eingesetzt, die außen aus einem Knopf und innen aus einem Griffteil bestehen. Es gibt Türdrücker (Türgriffe), welche sowohl links als auch rechts verwendbar sind, während andere aufgrund Ihrer Form oder konstruktionstechnisch bedingten Eigenschaften nur links oder rechts verwendbar sind. Bei letzteren ist daher die Angabe der Richtung des Lochteiles notwendig (offenes Ende des Griffes links- oder rechtszeigend). Wie nachfolgendes Beispiel aufzeigt, erhält auch eine Tür mit Anschlagrichtung DIN rechts ein Lochteil "links", wenn das Türblatt nach außen öffnet.