Eigenschaften
und Anforderungen an Schutzbeschläge nach DIN 18257
bzw. RAL-RG 607/6
Diese
Bestimmungen legen, entsprechend der gewachsenen Ansprüche
der Verbraucher und aufgrund
der langjährigen Erfahrungen der Kriminalpolizei,
Begriffe, Maße und verschärfte Anforderungen
sowie
Prüfverfahren für Schutzbeschläge fest.
Ein
Schutzbeschlag ist dazu bestimmt, an einer Haus- oder
Wohnungsabschlußtür das Schloßgesperre
gegen einen
unmittelbaren mechanischen Angriff zu schützen
und das gewaltsame Abdrehen des Profilzylinders wirksam
zu erschweren. Schutzbeschläge gewährleisten
jedoch nur in Verbindung mit allen Einzelelementen
einer einbruchhemmenden Tür nach
DIN V ENV 1627 (früher DIN V 18103) eine entsprechende
optimale Schutzwirkung.
Der
Anwender kann sich, je nach Schutzbedürfnis,
für einen Schutzbeschlag in einer der verfügbaren
Widerstandsklassen
(ES0, ES1 oder ES2) entscheiden.
Der
Anbohrschutz des Schutzbeschlag-Außenschildes
und die Verbindungselemente am Außenschild sind
bohrerabweisend
zu schützen (Oberflächenhärte 60 HRC).
Die
Verbindungselemente (Verschraubung, Stiftverbindung)
müssen so gestaltet sein, daß die Schutzwirkung
des
Schutzbeschlages nach Schlagversuchen erhalten bleibt.
Schutzbeschläge
nach diesen Normen sind mit Namen/Zeichen des Herstellers,
der Widerstandsklasse und
Prüfnummer sowie dem entsprechenden Prüf-
und Überwachungszeichen mit zugehöriger
Prüfnummer zu
kennzeichnen; sie unterliegen einer ständigen
Eigen- und Fremdüberwachung.
Für
die geprüften Widerstandsklassen wurden die in
der nachstehenden Tabelle aufgeführten Eigenschaften
und Anforderungen festgelegt (siehe Tabelle: Auszug
aus der DIN).